In jedem Unternehmen spielt die Sicherheit der Mitarbeitenden eine zentrale Rolle. Besonders im Umgang mit elektrischen Anlagen und Geräten ist besondere Sorgfalt gefragt – genau hier greift die DGUVV3 (DGUV V3). Sie schreibt vor, dass elektrische Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen, um Unfälle durch Elektrizität zu verhindern. In diesem Beitrag erfahren Sie, was die DGUV V3 bedeutet, wen sie betrifft und wie Sie die Vorschriften effizient umsetzen.
Was verbirgt sich hinter DGUV V3?
Die DGUV V3 ist eine Regelung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Ihr Ziel ist es, die elektrische Betriebssicherheit in Unternehmen sicherzustellen. Sie ersetzt die frühere BGV A3 und verpflichtet Betriebe dazu, elektrische Geräte und Anlagen in festen Abständen zu kontrollieren. Das betrifft sowohl ortsfeste Installationen wie Schaltschränke als auch mobile Geräte wie Bohrmaschinen, Kaffeemaschinen oder Verlängerungskabel.
Wieso ist die Einhaltung so wichtig?
Elektrische Defekte können gravierende Folgen haben – von Kurzschlüssen über Stromschläge bis hin zu Bränden. Werden Geräte nicht regelmäßig geprüft, können sich kleine Mängel schnell zu großen Gefahren entwickeln. Neben dem Schutz von Menschenleben dient die DGUV V3 auch dazu, den betrieblichen Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Kommt es zu einem Unfall mit ungeprüftem Gerät, kann das fatale versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.
Wer darf die Prüfungen durchführen?
Nicht jede Person ist berechtigt, DGUV V3-Prüfungen vorzunehmen. Erforderlich ist eine sogenannte elektrofachkundige Person oder ein entsprechend unterwiesener Mitarbeiter – auch bekannt als „befähigte Person“. Diese Fachkraft muss die technischen Kenntnisse besitzen, um Gefahren beurteilen und fachgerechte Prüfungen dokumentieren zu können. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung, geeignete Personen auszuwählen oder externe Prüfdienstleister zu beauftragen.
Welche Betriebsmittel sind betroffen?
Grundsätzlich sind alle elektrischen Geräte im Betrieb zu prüfen – unabhängig davon, ob sie fest installiert oder mobil einsetzbar sind. Dazu zählen unter anderem:
- PCs, Drucker und Monitore
- Küchengeräte und Kaffeemaschinen
- Elektrowerkzeuge und Produktionsmaschinen
- Kabeltrommeln, Steckdosenleisten und Ladegeräte
Auch seltener genutzte oder nur temporär angeschlossene Geräte müssen in den Prüfplan aufgenommen werden.
Wie oft muss geprüft werden?
Die Prüfintervalle richten sich nach Art, Einsatzort und Beanspruchung der Geräte. Eine Gefährdungsbeurteilung hilft dabei, sinnvolle Abstände festzulegen – in vielen Fällen bewegen sie sich zwischen 6 und 24 Monaten. In stark beanspruchten Bereichen wie Werkstätten sind häufigere Prüfungen erforderlich, während Bürogeräte seltener überprüft werden müssen.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Wird die DGUV V3 ignoriert, riskiert der Betrieb nicht nur die Gesundheit der Belegschaft, sondern auch hohe Bußgelder, Versicherungsausschlüsse oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Bei einem Schadenfall kann der Arbeitgeber haftbar gemacht werden – insbesondere, wenn keine ordnungsgemäßen Prüfprotokolle vorliegen.
Fazit: Sicherheit ist kein Zufall
Die DGUV Vorschrift 3 ist weit mehr als eine bürokratische Auflage. Sie ist ein zentraler Baustein für den Arbeitsschutz und die Betriebssicherheit. Unternehmen, die auf regelmäßige Prüfungen setzen, schützen nicht nur ihre Mitarbeiter, sondern auch sich selbst vor finanziellen und rechtlichen Folgen. Wer frühzeitig handelt und klare Prüfprozesse etabliert, sorgt für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit elektrischer Energie im Arbeitsalltag.